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Häufig gestellte Fragen.

1. Was kosten Hörsysteme?

 

Eine konkrete Angabe gestaltet sich schwierig. Die Preise für ein Hörgerät können sich zwischen 750 € und 2990 € bewegen. Wir sind Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen und bieten Ihnen zuzahlungsfreie Hörgeräte an. In diesem Fall tragen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Ohr. Der Privatpreis dieser Hörgeräte beträgt 750 €. Für Hörsysteme die über die Zuzahlung Ihrer Krankenkasse hinaus gehen tragen Sie die Kosten. Diese Kosten sind bei Liebl Hörakustik nicht von der Größe abhängig. Wir bieten Ihnen immer die kleinst möglichen Hörsysteme für Ihren Hörverlust an. Die Kosten steigen mit zusätzlichen Funktionen Ihrer Hörsysteme, wie zum Beispiel eine Verbindung zum Fernseher, Telefon, Fernbedienung oder einer noch feineren Störgeräuschunterdrückung.

 

 

2. Was zahlt die Krankenkasse?

 

Gesetzliche Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenkassen leisten seit 1. November 2013 eine Kostenübernahme von bis zu 784,94 Euro (brutto) pro Hörgerät. Wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Wir bieten Ihnen für diesen Betrag immer ein aufzahlungs-, bzw. zuzahlungsfreies Hörgerät an (zzgl. 10 € Hilfsmittelgebühr/Hörgerät).

Private Krankenkassen:

Die Voraussetzungen einer Kostenübernahme bei den privaten Krankenkassen sind ähnlich denen der gesetzlichen Krankenkassen. Unterschiede gibt es jedoch bzgl. der Höhe des Betrages der möglichen Kostenübernahme. Der konkrete Betrag richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Eine pauschale Kostenübernahme wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es hier nicht. Wir empfehlen Ihnen, zur Klärung Rücksprache mit Ihrer Privatversicherung zu nehmen.

 

3. Wie oft bekomme ich neue Hörgeräte?

Gesetzliche Krankenkassen:

Als gesetzlich Versicherter haben Sie im Regelfall nach Ablauf von 6 Jahren Anspruch auf eine neue Hörgeräteversorgung. Eine vorzeitige Wiederversorgung kommt in folgenden Fällen in Betracht: bei Verlust, bei Beschädigung durch äußere Einwirkung, soweit eine Reparatur unwirtschaftlich ist, und bei Verringerung des maximalen Verstehenswertes in genau definierten Fällen. Wir beraten Sie gerne.
 

Private Krankenkassen:

In der privaten Krankenversicherung ist der Zeitraum für eine Wiederversorgung individuell in Ihrem Vertrag geregelt.

 

 

4. Brauche ich eine Verordnung vom HNO-Arzt?

 

Für den ersten Kontakt bei Liebl Hörakustik wird keine Verordnung vom HNO-Arzt benötigt.

Wenn eine Hörminderung festgestellt wird, bitten wir Sie Kontakt zu Ihrem HNO-Arzt aufzunehmen. Dieser stellt Ihnen ggf. nach Prüfung eine Verordnung aus, welche Sie im weiteren Verlauf für Ihre Krankenkasse benötigen.

 

 

5. Muss ich zwei Hörgeräte tragen oder genügt auch eins?

 

Wenn bei Ihnen auf beiden Ohren eine Hörminderung festgestellt wurde, empfiehlt sich grundsätzlich auch eine beidohrige Hörgeräteversorgung. Bei einer altersbedingten oder durch Lärm verursachten Hörstörung sind oftmals beide Ohren gleich stark betroffen. Spricht medizinisch nichts dagegen, wird der HNO-Arzt auch zwei Hörgeräte verordnen.

 

Das menschliche Hören funktioniert binaural, d.h. es ist angewiesen auf zwei voneinander unabhängige Quellen – rechtes und linkes Ohr. Daher sollten beide Ohren jeweils mit einem Hörgerät versorgt werden. Wichtig ist die beidseitige Hörgeräteversorgung, um aus störenden Umgebungsgeräuschen Sprache herauszufiltern. Daher machen zwei Hörgeräte oft auch dann Sinn, wenn ein Ohr weniger stark von Schwerhörigkeit betroffen ist. Im Straßenverkehr, kann das binaurale Hören unser Leben retten, da wir so wahrnehmen können aus welcher Richtung ein Auto, eine Straßenbahn oder ein Fahrradklingeln kommt. Um ein optimales Hörergebnis zu erzielen, braucht der Mensch beide Ohren.

 

Wenn nur ein Hörgerät getragen wird, kann es passieren, dass das nicht versorgte Ohr das Hören „verlernt“, ähnlich einem nicht trainierten Muskel. Eine spätere Versorgung durch ein Hörgerät ist zwar jederzeit möglich, ist dann aber mit erhöhtem Aufwand verbunden, wenn der gleiche Nutzen wie bei einer frühzeitigen Versorgung erreicht werden soll.

 

 

6. Wie lange dauert die Anpassung?

 

Für das Erstgespräch sollten Sie ca. eine Stunde einplanen, damit eine ausführliche Analyse Ihres Hör- und Sprachverstehens gemacht werden kann. Erstanpassung und ausführliches Gespräch inklusive Ihrer Fragen sind bereits mit eingeplant.

 

 

7. Muss ich einen Termin vereinbaren?

 

Wir empfehlen Ihnen telefonisch oder persönlich einen Termin zu vereinbaren, um möglicherweise Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Gerne können Sie aber auch spontan bei uns im Laden vorbeikommen.

 

 

8. Wie oft muss ich zum Hörakustiker?

 

Das kann man nicht generell sagen. Die Feinanpassung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ihre persönlichen Wünsche und Ansprüche an das Hörsystem können sich mit dem Tragen ändern. Planen Sie also mehrere Besuche ein, damit wir für Sie das Beste aus Ihrem Hörsystem herausholen können.

 

 

9. Welche Zusatzkosten können entstehen?

 

Zusatzkosten entstehen durch Batterien oder Pflegemittel. Wir beraten Sie gerne.

 

 

10. Wie lange hält ein Hörgerät?

 

Wie bei vielen technischen Geräten hängt die Lebensdauer stark von der Beanspruchung und der Pflege ab. Hörgeräte sind im Allgemeinen einigen Belastungen ausgesetzt, die sich zwangsläufig bei der täglichen Nutzung ergeben. Das sind im Einzelnen mechanische Belastungen beim Ein- und Aussetzen, thermische Belastungen durch Temperaturschwankungen und chemische Belastungen durch Feuchtigkeit, Schweiß, Staubpartikel etc.

 

Bei guter Pflege und regelmäßiger Wartung durch Liebl Hörakustik halten Hörgeräte normalerweise länger als 6 Jahre. In der Regel haben Sie frühestens nach Ablauf dieser Zeit einen erneuten Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

 

11. Muss ich mein Hörgerät pflegen oder warten?

 

Hörsysteme bestehen aus vielen Kleinstbauteilen und einer hochwertigen Elektronik. Um die volle Funktionsfähigkeit sicherzustellen und Beschädigungen vorzubeugen, ist es wichtig zu wissen, wie Sie Ihre Hörsysteme richtig reinigen und pflegen. Optimale Pflege verlängert die Lebensdauer Ihrer Hörsysteme und beugt Reparaturen vor. Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Wartung Ihrer hochwertigen Hörsysteme durch Liebl Hörakustik, der Sie umfassend berät und bei dem Sie spezielle Pflegeprodukte kaufen können.

 

 

12. Kann ich meinen Hörakustiker wechseln?

 

Das ist für Sie problemlos möglich. Von Ihrer Krankenkasse bezahlte Reparaturpauschalen rechnen die Hörakustiker untereinander ab. Eine Unterschrift von Ihnen genügt, um den Wechsel zu vollziehen.

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